Die Fahrtkosten werden steuerfrei, für eine Strecke zwischen Wohnort und Einsatzort, mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent erstattet und mit dem Lohn ausgezahlt. Auch ÖPNV-Kosten können übernommen werden.
Die Fahrtkosten werden steuerfrei, für eine Strecke zwischen Wohnort und Einsatzort, mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent erstattet und mit dem Lohn ausgezahlt. Auch ÖPNV-Kosten können übernommen werden.